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#wow_kaiserwinkl

Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Tourismusverband Kaiserwinkl ist bemüht, seine Website im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Tiroler Antidiskriminierungsgesetz - TADG), barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung gilt für die Domain kaiserwinkl.com.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise nicht mit der Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1" beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte
Folgende Unterpunkte des WCAG werden in Bezug auf die Konformitätsstufe AA nicht eingehalten.


a. Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

  • Das Captcha für das Formular „Unverbindliche Anfrage“ zu den Unterkünften enthält eine Animation. Es steht keine barrierefreie Alternative für das Captcha zur Verfügung.
  • Nicht alle Menüs und Filteroptionen sind vollständig über Tastatureingabe navigierbar. Nicht alle Buttons und Links sind über Tastaturnavigation erreichbar. Bei den eingebetteten Videos werden manche Elemente durch die Tastaturnavigation mehrfach angesteuert und auch nicht sichtbare Elemente angesteuert.
  • Die Reihenfolge der Tastaturnavigation entspricht in manchen Fällen nicht der gelesenen Reihenfolge der Seite.
  • Bei eingeblendeten Modals lässt sich der Fokus der Tastaturnavigation außerhalb des Modals bewegen, ohne dieses zuerst schließen zu müssen.
  • Manche Dropdown-Menüs, Akkordeon-Menüs und Karussell-Slider wurden nicht mit einer semantisch korrekten HTML-Struktur implementiert. Manche Überschriften wurden nicht mit den vorgesehenen Heading-Elementen umgesetzt. Manche Buttons wurden innerhalb eines Anchor-Elements implementiert und können von Screenreadern mehrfach vorgelesen werden.
  • Manche Elemente weisen nicht alle benötigten oder nicht korrekt verwendete ARIA-Attribute und Role-Attribute auf.
  • Manche Buttons und Eingabeelemente haben keine ausreichende Beschreibung für Screenreader und andere Assistive Systeme.
  • Bei Nutzung einiger Filteroptionen werden User von Screenreadern nicht über die aktualisierte Liste an Suchergebnissen informiert.
  • Manche Text-Elemente und ARIA-Label sind nicht in der für die Website eingestellten Sprache verfügbar und werden von Screenreadern eventuell falsch vorgelesen.
  • Die optische Hervorhebung von Links ist nicht auf der gesamten Website einheitlich.
  • In der mobilen Ansicht gibt es überlappende Elemente.


b. Unverhältnismäßige Belastung

  • Es sind derzeit nicht für alle Videos alternative Textbeschreibungen verfügbar


c. Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

  • PDFs: “Dateien mit Büroanwendungsformaten, die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden und deren Inhalte nicht für laufende Verwaltungsverfahren des jeweiligen Rechtsträgers erforderlich sind;” Auszug aus dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz §2, (3), a.


Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 20.11.2023 erstellt. Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von der AccessiWay GmbH vorgenommenen Bewertung angefertigt. Diese Erklärung wurde zuletzt am 19.02.2024 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben
Der Tourismusverband Kaiserwinkl ist um eine laufende Verbesserung dieser Website, in puncto Barrierefreiheit bemüht und will allen Besuchern eine möglichst einwandfreie Nutzung ermöglichen.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an info@kaiserwinkl.com. Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Website oder des Dokuments an.


Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Ombudsstelle des Landes Tirol wenden. Die Ombudsstelle des Landes Tirol nimmt per E-Mail an servicestelle.gleichbehandlung@tirol.gv.at Beschwerden entgegen.

Die Beschwerden werden von der Ombudsstelle des Landes Tirol dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Tiroler Antidiskriminierungsgesetz (TADG), insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die Ombudsstelle des Landes Tirol dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.
Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren