Aufenthaltsabgabe im Kaiserwinkl
Ortstaxe Information
Aufgrund eines Tiroler Gesetzes unterliegen grundsätzlich alle Nächtigungen im Rahmen des Tourismus einer Abgabepflicht. Die sogenannte Ortstaxe oder Kurtaxe wird unabhängig vom Unterkunftspreis eingehoben und dient zur Aufrechterhaltung der Infrastruktur im Kaiserwinkl wie Instandhaltung der Wege, Regiobus, Loipennetz, Beschilderung, etc.
Für das Gebiet des Tourismusverbandes Kaiserwinkl beträgt die Aufenthaltsabgabe pro Person € 1,90 je Nächtigung (ab 01.11.2024 € 2,50). Nicht abgabepflichtig sind Nächtigungen von Kindern bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem sie den 15. Geburtstag feiern. Mehr zu Ausnahmen unten.
Übrigens...
... jeder Gast, der in einer Unterkunft im Kaiserwinkl nächtigt, hat Anspruch auf die Kaiserwinkl Card, die ihm vom Vermieter ausgehändigt wird.
Meldewesen