Schutz gegen Stornogebühren und andere Kosten
Reiseversicherung
Leider gibt es eine Reihe von unvorhersehbaren Ereignissen, die euch davon abhalten könnten, einen bereits gebuchten Urlaub anzutreten. Aber zum Glück gibt es Möglichkeiten, für dieses Risiko vorzusorgen:
Eine Reiseversicherung spart Ärger und Geld! Egal, ob ihr euren Urlaub vorzeitig beenden müsst oder wegen einer Krankheit gar nicht anreisen könnt – der Versicherungsschutz bewahrt euch vor finanziellen Nachteilen.
Europäische Reiseversicherung
Wir empfehlen die Europäische Reiseversicherung. Sie bietet zwei Modelle an:
Die Hotelstorno-Plus-Versicherung umfasst zusätzlich zum Stornoschutz Hilfe und Unterstützung bei Reiseabbruch, verspäteter Ankunft, unfreiwilliger Verlängerung und Such- und Rettungsaktionen in den Bergen (einschließlich Hubschrauberrettung).
Die Hotelstorno Premium deckt ein noch breiteres Spektrum an Komplikationen ab, z. B. erweiterte Stornogründe (plötzliche, schwere Erkrankung eines Familienmitglieds, Beendigung des Arbeitsverhältnisses), Reiseabbruch, verspätete Ankunft, unfreiwillige Verlängerung deines Aufenthalts, Such- und Rettungsaktionen sowie Leistungen nach einem Unfall (einschließlich Transport ins Krankenhaus, Kosten für die medizinische Erstversorgung, Rücktransport oder zusätzliche Rückreisekosten, Fahrzeugbergung).
EUROPÄISCHE REISEVERSICHERUNG ABSCHLIESSEN
Während jeder Onlinebuchung über unsere Website könnt ihr direkt eine Reiseversicherung abschließen. Alternativ senden wir euch in der Reservierungsbestätigung einen Link zur Europäische Reiseversicherung. Für einen gültigen Versicherungsschutz muss der Abschluss spätestens drei Werktage nach der Buchung erfolgen. Bei späterem Abschluss ist eine Karenzzeit zu berücksichtigen.
Versicherbare Gründe
- Plötzlich eintretende schwere Erkrankung
- Unfall oder Tod des Versicherten oder eines Familienangehörigen
- Sachschaden am Eigentum
- Unverschuldeter Arbeitsplatzverlust
- Einberufung zum Grundwehr- oder Zivildienst
- Einreichung der Scheidungsklage
- Nichtbestehen der Reifeprüfung
- Gerichtliche Vorladung